Wenn eine Praxis vorübergehend schließen muss, ist das für einen Zahnarzt eine dreifache Belastung, die an die finanzielle Substanz gehen kann. Erstens können keine Erträge erwirtschaftet werden, zweitens fallen weiterhin laufende Kosten an, die beglichen werden müssen. Schließlich muss als drittes die Ursache der Schließung behoben werden ... Zum Artikel