Pille danach: Betriebshaftpflicht prüfen
02.03.2018 09:09
Die Abgabe der Pille danach kann Apothekerinnen und Apotheker in schwierige Entscheidungssituationen bringen, schreibt Apotheke adhoc. Zwar dürfe eine Abgabe aus moralischen oder religiösen Gründen nicht verweigert werden, doch wie sieht es bei Minderjährigen aus? Oder wenn Männer nach dem Verhütungsmittel fragen? Laut Apotheke adhoc müssen sich Apotheker bei Minderjährigen von deren Einwilligungsfähigkeit überzeugen. Ab 16 Jahren könne von dieser ausgegangen werden. Auch eine Abgabe an Männer werde von der BAK nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Angesichts der Problematik sei es aber wichtig, einmal das Kleingedruckte der Betriebshaftpflicht zu prüfen. Das dürfte „keine Ausschlüsse für Unterhaltspflichten bei ungewollter Schwangerschaft enthalten“. Mehr