Lager-Urteil freut Heimversorger
31.05.2016 11:04
Apotheken dürfen in externen Räumen nicht nur Medikamente für die Heimversorgung lagern, sondern auch damit verbundene pharmazeutische Tätigkeiten durchführen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden. Mehr bei "Apotheke adhoc".