BGH verbietet Geschenke in Apotheken
13.06.2019 13:03
Eine Packung Taschentücher, ein paar Traubenzucker: Solche Geschenke dürfen Apotheker ihren Kunden künftig nicht mehr mitgeben. Zumindest dann nicht, wenn sie ein Rezept einlösen.
Vom Arzt kommend noch schnell zur Apotheke gehen, ein Medikament auf Rezept abholen und dazu noch eine Handcreme oder einen Einkaufsgutschein erhalten: das gehört der Vergangenheit an. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat die strengeren Beschränkungen für solche Kundengeschenke bestätigt. Mehr
Die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs