Aktuell: Schutzmaßnahmen gegen Erpressungssoftware WannaCry
17.05.2017 09:37
"Mit der Cyber-Attacke auf britische Kliniken fing es an, mittlerweile sind weltweit hunderttausende Windows-Rechner von einer Ransomware befallen. Auch Telefondienstleister und Versanddienste sind betroffen, in Deutschland unter anderem die Deutsche Bahn. Der Erpressungstrojaner 'WannaCry' oder 'WannaCrypt' verschlüsselt Dateien auf dem Rechner, die Besitzer sollen Lösegeld zahlen ..." Mehr
Wie Sie sich schützen können
Apotheke adhoc einen Katalog notwendiger Sicherheitsvorkehrungen für Ihren Schutz zusammengestellt:
- Information/Sensibilisierung aller Mitarbeiter über den Virus und dessen Folgen: Verschlüsselung aller Daten, Betriebsunterbrechung von mindestens 3 Tagen bei Infektion.
- E-Mails von unbekannten Absendern ungesehen löschen (z.B. Rechnungen, DHL, Bewerbungen, Fehlermeldungen).
- Auch in E-Mails von vermeindlich bekannten Absendern keine Links anklicken und keine Anhänge öffnen; insbesondere bei Anhängen mit folgenden Dateitypen: .zip, .doc, xlsx, .exe, .bat, .jre
- Update aller Microsoft Betriebssysteme mit dem aktuellen Sicherheitsupdate aus dem März.
- vorsorgliches Verbot der privaten Nutzung von IT-Systemen des Unternehmens durch die Geschäftsführung.
- Überprüfung des bisherigen Sicherheitsniveaus und ggf. Einleiten von Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit.
Alle Empfehlungen sind ohne Gewähr und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Im Zweifel sollte immer ein IT-Sicherheitsspezialiste zur Rate gezogen zu werden.
Weitere Informationen:
Unsere Cyber-Police für Gesundheitsberufe
Unser Angebot:
Sie erhalten eine umfassende Absicherung mit einer auf Ihre Bedürfnisse angepasste Versicherungssumme.
Damit sind Sie finanziell abgesichert bei:
Eigenschäden:
- Verletzung der Netzwerksicherheit, zum Beispiel: Datenklau, Datenweitergabe und Sabotage.
- Datenschäden (inklusive Datenwiederbeschaffung, Neueingabe von Daten, Neuinstallationen, Aufwendungen für Verschlüsselungen, Kosten aufgrund fehlerhaftem Versands, Schäden durch elektronischen Zahlungsverkehr und Telefonmehrkosten.)
- Ertragsausfall und Mehrkosten.
- Aufwendungen für eine Ursachenermittlung.
- Notwendige Krisenkommunikation.
- Auftretende Informationskosten.
- Ersatz der Hardware.
Und bei Drittschäden (sofern Ihre Berufshaftpflicht Lücken aufweist):
- Zum Beispiel: Schadensersatzansprüche nach einer Verletzung der Informationssicherheit, Anwaltskosten, Ansprüche der Payment Card Industry, Ansprüche nach der Weitergabe von Schadsoftware an Dritte und nach der Veröffentlichung von Medieninhalten.