securPharm ist ab dem 9. Februar 2019 Pflicht
Wer sich erst am Stichtag um das Thema kümmert, hat den Anschluss verpasst

Achtung: Apothekerinnen und Apotheker müssen jetzt tätig werden. Denn ab dem 9. Februar 2019 dürfen verifizierungspflichtige Arzneimittel – also nahezu alle verschreibungspflichtigen Humanarzneimittel – nicht mehr ohne eine Echtheitsüberprüfung durch Apothekerinnen und Apotheker abgegeben werden.
Die Verifizierung erfolgt über ein technisches System, das in Warenwirtschafssysteme integriert werden soll. Um die Echtheitsprüfung durchzuführen, müssen sich Apotheken
securPharm e. V. anschließen.Dies geschieht über den Betreiber des Apothekensystems
NGDA – Netzwerkgesellschaft deutscher Apotheker mbH. Bei der NGDA können sich Apotheken registrieren lassen, um dann einen N-Ident-Zugang für securPharm zu erhalten.
Mit securPharm soll die Arzneimittelsicherheit erhöht und die
EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen umgesetzt werden. Das Projekt wird von acht Partnern getragen – darunter ABDA, Avoxa und der Bundesverband der Arzneimittelhersteller. Bisher haben sich Meldungen zufolge knapp 13.000 Apotheken registrieren lassen.
Mit der Einführung von securPharm stellen sich in Apotheken neue Fragen zum Versicherungsschutz und zur Datensicherheit. Wir helfen Ihnen, diese Fragen zu Ihrer Zufriedenheit zu beantworten. Sie wollen mehr wissen? Dann nehmen Sie zu uns Kontakt auf.